Flug verspätet oder annulliert?

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Wann können Sie eine Entschädigung verlangen?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung für große Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung im Rahmen der EU-Fluggastrechte, die offiziell als „EG-Verordnung 261/2004“ bekannt sind. Es gibt keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld betrifft oder außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Flug verspätet

Flug verspätet?

Bei verspäteten Flügen von mehr als 3 Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 EUR gemäß der EU-VO 261/2004.

Die Regel besagt, dass der Flug am endgültigen Bestimmungsort verspätet hätte sein müssen, um den Anspruch geltend zu machen.

Man sollte entweder von einem EU-Flughafen abgeflogen oder mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft an einem EU-Flughafen angekommen sein.

Flug annulliert

Flug annulliert?

Wenn Ihr Flug ohne Vorankündigung von mindestens 14 Tagen abgesagt wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht.

Es ist allerdings ein wenig kompliziert, da der Entschädigungsbetrag aufgrund bestimmter Faktoren bis zu 50% reduziert werden kann.

Wir können Ihnen jedoch dabei helfen, Ihre Rechte bei annullierten Flügen zu verstehen und das Ihnen zustehende Geld von den Fluggesellschaften zurückzuerhalten.

Flug überbucht

Flug überbucht?

Sie haben auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihnen das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde.

Überbuchung ist eine Situation, in der Sie ein Flugticket gekauft haben, Ihnen dann aber mitgeteilt wird, dass es keine freien Plätze gibt.

Überbuchung ist in der Luftfahrtindustrie ein überverkaufter Flug in dem Sinne, dass es keinen Platz für jedes verkaufte Ticket gibt.

Möglichkeiten Ihren Anspruch durchzusetzen

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